Wenn Wasserabnehmer plötzlich mit – aus ihrer Sicht – „unrichtigen“, sprich unerwartet hohen Gebührenvorschreibungen konfrontiert sind, zieht dies nicht selten eine Beschwerde gegen den Bemessungsbescheid nach sich.
Wenn Wasserabnehmer plötzlich mit – aus ihrer Sicht – „unrichtigen“, sprich unerwartet hohen Gebührenvorschreibungen konfrontiert sind, zieht dies nicht selten eine Beschwerde gegen den Bemessungsbescheid nach sich.
