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Unterbleiben der Einforderung einer vorteilsausgleichenden Zahlung als verdeckte Ausschüttung

BFG und HöchstgerichteSteuerrechtKatharina DeutschBFGjournal 2024, 160 - 162 Heft 5 v. 15.5.2024

Die steuerliche Anerkennung des Vorteilsausgleichs kann nur unter Einhaltung konkreter Voraussetzungen erfolgen. Durch das Naheverhältnis des Gesellschafter-Geschäftsführers zur Gesellschaft sind die notwendigen Publizitätsanforderungen und damit die zeitnahe Einhaltung der mit der Gesellschaft geschlossenen Verträge zur steuerlichen Anerkennung erforderlich.

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