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Gruppenbesteuerung: VwGH zum Erfordernis der inländischen Zweigniederlassung für einen beschränkt steuerpflichtigen Gruppenträger

BFG und HöchstgerichteSteuerrechtGerald EhgartnerBFGjournal 2024, 163 - 167 Heft 5 v. 15.5.2024

Als Gruppenträger kommen ua auch beschränkt steuerpflichtige EU- und EWR-Gesellschaften in Frage, nach dem Wortlaut des § 9 Abs 3 KStG 1988 jedoch nur unter der Voraussetzung, dass sie „mit einer Zweigniederlassung im Firmenbuch eingetragen sind und die Beteiligung an den Gruppenmitgliedern […] der Zweigniederlassung zuzurechnen ist, […]“.

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