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Heute schon in die Databox geschaut? Eine Vernachlässigung des digitalen Briefkastens kann Sie teuer zu stehen kommen!

SteuerrechtAufsatzMichaela SchmutzerBFGjournal 2024, 33 - 40 Heft 1 v. 15.1.2024

Gemäß § 15 Abs 1 Z 2 WiEReG macht sich eines Finanzvergehens schuldig, wer seiner Meldepflicht (§ 5) trotz zweimaliger Aufforderung nicht nachkommt und ist bei vorsätzlicher Begehung mit einer Geldstrafe bis zu 200.000 Euro zu bestrafen. Wer die Tat grob fahrlässig begeht, ist mit einer Geldstrafe bis zu 100.000 Euro zu bestrafen. BFG 20. 4. 2023, RV/2300006/2022; Revision nicht zugelassen.

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