Mit dem Steuerreformgesetz 2020, BGBl I 2019/103, wurde in § 17 Abs 3a EStG im Interesse einer Reduktion administrativer Lasten eine einfache Pauschalierung für Kleinunternehmer geschaffen. Seit ihrer Einführung hat diese Regelung einige Novellierungen erfahren. Von Beginn an aber stellte der Gesetzgeber zwischen der einkommensteuerlichen Pauschalierung und der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerbefreiung des § 6 Abs 1 Z 27 UStG einen Konnex her. Diese Verbindung zwischen Rechtsinstituten verschiedener Gebiete des Steuerrechts war in verschiedenen Fassungen unterschiedlich ausgestaltet. Am Beispiel des gegenständlich behandelten Beschwerdefalls soll auf die Entwicklung dieses Zusammenhanges näher eingegangen werden.

