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Berichtigte Überschussrechnung – keine offensichtliche Unrichtigkeit iSd § 293b BAO

SteuerrechtAufsatzJohannes BöckBFGjournal 2023, 310 - 311 Heft 9 v. 15.9.2023

Das BFG hatte zu entscheiden, ob ein innerhalb der Rechtsmittelfrist eingebrachter Antrag auf Bescheidberichtigung gemäß § 293b BAO mitsamt korrigierter Überschussrechnung eine Bescheidberichtigung gemäß § 293b BAO zulässt. In der korrigierten Überschussrechnung wurden, nebst geänderten Betriebskosten, geänderte Kürzungsbeiträge für Hauseigentümer und Mietausfälle geltend gemacht.

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