Ein gemäß § 16 iVm § 1 Abs 2 UmgrStG idF vor AbgÄG 2015 gestellter Antrag auf Nichtfestsetzung der entstandenen Steuerschuld ist nur in der „ersten“ Abgabenerklärung zulässig. Die Rechtsansicht, ein solcher Nichtfestsetzungsantrag könne bis zur „Rechtsgültigkeit“ des Körperschaftsteuerbescheids gestellt werden, ist für das BFG im Hinblick auf den eindeutigen Gesetzeswortlaut des § 1 Abs 2 UmgrStG idF vor AbgÄG 2015 nicht nachvollziehbar.

