Mit dem System der Zwischenbesteuerung ist die inländische Privatstiftung mit einer Spezialbesteuerung in der Körperschaftsteuer ausgestattet. Da der Zwischenbesteuerung nur bestimmte, taxativ aufgezählte Einkünfte unterliegen und diese weder bei den Einkünften noch beim Einkommen der Privatstiftung zu berücksichtigen sind, ist eine von der Körperschaftsbesteuerung gesonderte Veranlagung auf Ebene der Privatstiftung geboten.

