Mit dem hier besprochenen Erkenntnis hatte das BFG darüber zu entscheiden, ob die an den Beschwerdeführer (Bf) ausbezahlte Schweizer Arbeitslosenentschädigung in Österreich steuerpflichtig oder nach § 3 Abs 1 Z 5 lit a EStG 1988 steuerfrei war. Der Schwerpunkt der Entscheidung bestand in der Beurteilung der Frage, ob die Schweizer Arbeitslosenentschädigung mit dem österreichischen Arbeitslosengeld vergleichbar ist.

