Das BFG hatte in einer Abgabensicherungsangelegenheit darüber zu entscheiden, ob die im Schuldenregulierungsverfahren nicht angemeldeten Forderungen zu Recht gepfändet wurden und wie sich in diesem Zusammenhang die unrechtmäßige Weitergabe von FinanzOnline-Zugangsdaten an Dritte auswirkt.
Schlagwörter:

