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Auswirkungen der Finanzorganisationsreform auf die Adressierung und Einbringung von Beschwerden im Finanzstrafverfahren

SteuerrechtAufsatzDavid HellBFGjournal 2023, 114 - 116 Heft 3 v. 15.3.2023

Fraglich war, ob die durch das 2. Finanzorganisationsreformgesetz eingeführte Bestimmung des § 54a BAO zu Unterstützungsleistungen innerhalb der Bundesfinanzverwaltung im Finanzstrafverfahren überhaupt anzuwenden ist und ob bei Anwendung dieser Bestimmung eine an das BFG adressierte Beschwerde mit dem Einwurf in den Amtspostkasten einer Abgabenbehörde fristwahrend eingebracht wurde.

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