Im vorliegenden Fall vor dem BFG war strittig, ob die Schuldübernahme einer GmbH zugunsten ihres Gesellschafters und die Löschung seiner verbücherten Sachhaftung bei gleichzeitigem Verzicht auf gegenseitige Rechtsansprüche den Tatbestand einer verdeckten Ausschüttung verwirklicht. Zusätzlich gab das BFG an, wie die Höhe der verdeckten Ausschüttung bei Vorliegen mehrerer Sicherungsgeber zu ermitteln ist.
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