Mit dem Kontenregister- und Konteneinschaugesetz (KontRegG) wurden die gesetzlichen Voraussetzungen zur Einrichtung eines Kontenregisters sowie zur Konteneinschau in bestimmen Fällen geschaffen. Kreditinstitute haben die entsprechenden Daten laufend elektronisch zu melden. Betroffene Personen können gewisse Daten über FinanzOnline abrufen. Ebenso sind Kreditinstitute über bestimmte Kontoabflüsse meldepflichtig. Fraglich ist, wie mit falschen Daten umzugehen ist.

