Manchmal gelingt eine Überweisung an den Fiskus nicht so, wie es der Zahler beabsichtigt hatte, weil seine Angaben nicht richtig bzw nicht ausreichend sind.
Stellt sich später dann heraus, dass die am Abgabenkonto erfolgte Buchung nicht der Intention entsprach und „korrigiert“ die Finanzbehörde die Buchung, dann würde man annehmen, dass dies beim Abgabepflichtigen Gefallen finden würde.

