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Austrittsbedingtes Anwachsen nach § 142 UGB unterliegt auch ohne Abfindung der GrESt

SteuerrechtAufsatzKlaus Hirschler, Gottfried Sulz, Christian Oberkleiner, Lukas BernwieserBFGjournal 2022, 227 - 233 Heft 7 und 8 v. 15.8.2022

Bei Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters (unerheblich, ob Komplementär oder Kommanditist) einer eingetragenen Personengesellschaft liegt im Zuge der Anwachsung nach § 142 HGB/UGB beim letzten Gesellschafter auch ohne Abfindung eine Gegenleistung für die Vermögenübernahme, insbesondere durch Übernahme der Schulden der Gesellschaft vor.

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