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Nochmals: Keine Verlustverwertungsbeschränkung beim gewerblichen Grundstückshandel

SteuerrechtAufsatzMichael RauscherBFGjournal 2022, 149 - 152 Heft 5 v. 15.5.2022

In der letzten Ausgabe des BFG journals haben Mischkreu/Oberkleiner/Knesl das Erkenntnis des BFG vom 24. 3. 2021, RV/7101627/2020, besprochen. Dabei haben die Autoren es in ihrer kritischen Würdigung unter Hinweis auf Jakom/Laudacher, EStG14, § 2 Rz 145, ohne Weiteres als rechtlich gegeben angesehen, dass die Bestimmung des § 2 Abs 2a EStG aus einem Grundtatbestand und einem Regeltatbestand besteht, wobei jeder der Tatbestände für sich allein die Rechtsfolgen, dh Beschränkung des Verlustausgleichs und Verlustvortrags, auslösen kann. Die „Finanzverwaltung“ habe den gegenständlichen Fall unter den Grundtatbestand subsumieren und anhand dessen den Verlustausgleich und Verlustvortrag untersagen wollen. Interessanterweise habe das BFG – so die Autoren – in der Begründung seiner Entscheidung die Argumente der Abgabenbehörde nur wiedergegeben, ohne sich mit diesen näher auseinanderzusetzen. In dem Punkt haben die Autoren die Entscheidung des BFG wohl missverstanden.

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