In letzter Zeit wurden dem BFG viele Beschwerden gegen Bescheide, mit denen das Finanzamt Österreich Anträge auf Arbeitnehmerveranlagung (ANV) für verstorbene Personen zur Geltendmachung von Ansprüchen der Sozialhilfeverbände (SHV) nach § 324 Abs 3 ASVG als unzulässig zurückgewiesen hat, zur Entscheidung vorgelegt. Für die Erledigung dieser Rechtsmittel sind vielfältige verfahrensrechtliche Fragen des AußStrG und der BAO zu klären. Auf diese und erste diesbezügliche Erkenntnisse und Beschlüsse des BFG soll in diesem Beitrag eingegangen werden.

