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Keine Anwendung des § 24 EStG bei teilweiser Veräußerung eines Mitunternehmeranteils unter Zurückbehaltung des gesamten Sonderbetriebsvermögens?

SteuerrechtAufsatzSabine Kanduth-KristenBFGjournal 2022, 6 - 13 Heft 1 v. 15.1.2022

Der Gewinn aus der Veräußerung eines prozentuellen Anteils an einer Mitunternehmerschaft gilt nach Ansicht des BFG nicht als Veräußerungsgewinn gem § 24 EStG, wenn nicht ein bestimmter Mitunternehmeranteil bestehend aus Gesellschaftsanteil und allfällig vorhandenem Sonderbetriebsvermögen veräußert wird. Bei Vorhandensein von Sonderbetriebsvermögen muss auch dieses aliquot zum Gesellschaftsanteil mitveräußert werden.

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