Gemischte Schenkungen können im Ergebnis entweder entgeltlich oder unentgeltlich sein. Erreicht der Gegenwert 75 % der hingegebenen Sache, liegt idR ein entgeltlicher Vorgang vor.
Schlagwörter:
Schenkung; gemischt; Veräußerung; Liegenschaft
Gemischte Schenkungen können im Ergebnis entweder entgeltlich oder unentgeltlich sein. Erreicht der Gegenwert 75 % der hingegebenen Sache, liegt idR ein entgeltlicher Vorgang vor.
Schlagwörter:
Schenkung; gemischt; Veräußerung; Liegenschaft
