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Einbringung eines IT-Betriebes als EPU: richtige Einbringungsbilanz und Ausschüttungsfiktion

SteuerrechtAufsatzKlaus Hirschler, Gottfried Sulz, Christian Oberkleiner, Lukas BernwieserBFGjournal 2022, 354 - 364 Heft 11 und 12 v. 15.12.2022

Wenn die belangte Behörde bei der Ermittlung der Ausschüttungsfiktion von den Werten laut der von der Beschwerdeführerin (Bf) vorgelegten Einbringungsbilanz ausgeht, so lässt sich darin keine Rechtswidrigkeit erblicken. Die besagte Einbringungsbilanz vom 31. 12. 2015 bildet einen integrierenden Bestandteil des Einbringungsvertrages vom 27. 9. 2016 und wurde auch zu keinem Zeitpunkt berichtigt. Grundsätzlich impliziert die gebotene Buchwertfortführung bei Übernahme die Richtigkeit der in der Einbringungsbilanz ausgewiesenen Wertansätze.

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