Werden laut Einbringungsvertrag alle Aktiva und Passiva eines Betriebs an die übernehmende GmbH übertragen, ist eine Jahre später erfolgende Veräußerung von im Betriebsvermögen des Einbringenden am Einbringungsstichtag enthaltenen Wirtschaftsgütern – hier betriebliche Domain des Rechtsanwalts – an die aufnehmende GmbH eine verdeckte Ausschüttung.

