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Spätere Veräußerung einer Domain durch den Einbringenden trotz Einbringung aller Wirtschaftsgüter des Betriebs

SteuerrechtAufsatzKlaus Hirschler, Gottfried Sulz, Christian OberkleinerBFGjournal 2021, 308 - 314 Heft 9 v. 15.9.2021

Werden laut Einbringungsvertrag alle Aktiva und Passiva eines Betriebs an die übernehmende GmbH übertragen, ist eine Jahre später erfolgende Veräußerung von im Betriebsvermögen des Einbringenden am Einbringungsstichtag enthaltenen Wirtschaftsgütern – hier betriebliche Domain des Rechtsanwalts – an die aufnehmende GmbH eine verdeckte Ausschüttung.

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