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Keine KESt-Rückerstattung im Cum-/Ex-Geschäft ohne Dividendenzurechnung

SteuerrechtAufsatzRenate SchohajBFGjournal 2021, 300 - 303 Heft 9 v. 15.9.2021

Im zugrunde liegenden Fall geht es um den Erwerb von Aktien börsenotierter inländischer Unternehmen von einem Broker im außerbörslichen Handel. Eine Besonderheit des Handels mit Aktien stellen sogenannte Cum-/Ex-Geschäfte rund um den Dividendenstichtag dar. Dabei werden Aktien kurz vor dem Termin der Dividendenzahlung mit Dividendenanspruch („cum Dividende“) erworben. Tatsächlich werden die Aktien aber erst nach dem Dividendenstichtag ohne Dividende („ex Dividende“) geliefert. Als Ausgleich für die nicht erhaltene Dividende wird eine Kompensationszahlung in Höhe der Nettodividende (Dividende abzüglich einbehaltener Kapitalertragsteuer) geleistet.

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