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Vermischen von Mineralöl – begrenzter Kreis der Steuerschuldner

SteuerrechtAufsatzJosef GutlBFGjournal 2021, 235 - 237 Heft 6 v. 24.6.2021

Bei der Herstellung von Mineralöl ohne Bewilligung kommt nach der unmittelbar anzuwendenden Bestimmung des Art 8 Abs 1 Buchstabe c der Richtlinie 2008/118/EG die Person, in deren Gewahrsame sich das ohne Bewilligung hergestellte Mineralöl befindet, ohne dieses hergestellt zu haben oder an der Herstellung beteiligt gewesen zu sein, entgegen § 22 Abs 1 Z 5 MinStG nicht als Steuerschuldner in Betracht.

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