Im vorliegenden Fall verneinte das BFG die Beschwerdelegitimation des Mieters eines Bank-Safe-Faches gegen die Durchsuchungsanordnung. Um Rechtsschutzlücken zu vermeiden, wird für eine weite Interpretation des § 93 Abs 7 FinStrG plädiert.
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Richter; gesetzlich; Hausrecht

