vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Spekulationsfrist nach Einbringung von atypisch stillen Anteilen gegen Aktien

SteuerrechtAufsatzKlaus Hirschler, Gottfried Sulz, Christian OberkleinerBFGjournal 2021, 218 - 222 Heft 6 v. 24.6.2021

Da für die Berechnung der Frist iSd § 30 EStG idF vor BudBG 2011 der Zeitpunkt des Zustandekommens der auf die Eigentumsübertragung ausgerichteten Rechtsgeschäfte (Verpflichtungsgeschäft) bei Anschaffung und Veräußerung maßgeblich ist, und nach der Judikatur des VwGH – und im Übrigen von beiden Vertragsparteien unbestritten – eine bloße Kaufoption keinen Anschaffungs- bzw Veräußerungsvorgang bewirkt, ist im Beschwerdefall die Spekulationsfrist nicht schon mit Abschluss des Optionsvertrags (POA) vom 15. 7. 2011, sondern erst mit der Ausübung der Option am 2. 8. 2011 (= das relevante Verpflichtungsgeschäft) zu berechnen. Somit war hinsichtlich der mit dem Vertrag über den Kauf von Anteilen der stillen Gesellschafter (SPSPA) veräußerten, einbringungsgeborenen Aktien die Spekulationsfrist gemäß § 30 EStG idF vor BudBG 2011 zum Veräußerungszeitpunkt abgelaufen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!