Operationskosten und ein Aufenthalt in einer Privatklinik können als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden, wenn dafür triftige medizinische Gründe vorliegen.
Schlagwörter:
§ 34 Abs 1 EStG; § 34 Abs 3 EStG; Amtsrevision; Operationskosten; Aufenthalt; Privatklinik

