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Gutachten für eine kürzere Gebäuderestnutzungsdauer

SteuerrechtAufsatzSandra BourkeBFGjournal 2021, 11 - 13 Heft 1 v. 15.1.2021

Um eine niedrigere Restnutzungsdauer anzusetzen und den damit einhergehenden buchhalterischen Aufwand vorzuziehen, werden der Finanzverwaltung häufig Gutachten vorgelegt. Diese Liegenschaftsbewertungen sind stets auf Nachvollziehbarkeit und Schlüssigkeit zu prüfen.

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