vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verlustzurechnung ausländischer Gruppenmitglieder: BFG zu „Auslandsverluste und doppelter Deckel“

BFG und AuslandsbezugSteuerrechtKatharina DeutschBFGjournal 2021, 14 - 16 Heft 1 v. 15.1.2021

Im Gegensatz zu inländischen Gruppenmitgliedern erfolgt gemäß § 9 Abs 6 Z 6 KStG 1988 die Verlustzurechnung von ausländischen Gruppenmitgliedern nur im Ausmaß der unmittelbaren Beteiligungen aller beteiligten Gruppenmitglieder einschließlich des Gruppenträgers. Gemäß § 9 Abs 6 Z 6 KStG 1988 idF StabG 2012 sind Verluste ausländischer Gruppenmitglieder zwar nach inländischem Steuerrecht zu ermitteln, aber höchstens in der Höhe der nach ausländischem Steuerrecht ermittelten Verluste zu berücksichtigen (Verlustdeckel).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!