Die Schenkung des gesamten Mitunternehmeranteils an den zweiten Mitunternehmer samt Liegenschaften des Sonderbetriebsvermögens ist, selbst wenn die Schenkung in zwei getrennten Verträgen (am selben Tag) erfolgt, ein begünstigter Vorgang iSd § 3 Abs 1 Z 2 GrEStG.
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