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Erlassung eines vorläufigen Feststellungbescheides ohne Vorliegen einer objektiven Ungewissheit

BFG und HöchstgerichteSteuerrechtWolfgang RydaBFGjournal 2021, 399 - 402 Heft 11 und 12 v. 15.12.2021

Eine vorläufige Erlassung eines Feststellungsbescheides ohne Vorliegen einer objektiven Ungewissheit bewirkt, dass die Verjährungsfrist für die abgeleitete Abgabe mit Ablauf des Jahres der Erlassung vorgenannten Feststellungsbescheides in Gang gesetzt wird.

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