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Prämienzahlungen im Rahmen der Krankenversicherungspflicht des „Opting out“ gemäß § 5 GSVG als Werbungskosten

SteuerrechtAufsatzRoland Setina, Heidrun LacknerBFGjournal 2021, 375 - 378 Heft 11 und 12 v. 15.12.2021

Beiträge zu Gruppenkrankenversicherungen auf Basis des § 5 GSVG („Opting out“) sind bis zum gesetzlichen Pflicht-Höchstbeitrag als Werbungskosten (Betriebsausgaben) abzugsfähig. Entscheidend für die Abzugsfähigkeit ist, ob die Beitragsleistungen Zwangscharakter haben oder ob sie auf einem freiwilligen Entschluss des Steuerpflichtigen – insbesondere zB im Interesse einer besseren Versorgung im Krankheitsfall – beruhen (VwGH 26. 6. 1990, 89/14/0172).

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