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Die Abgabe von Erklärungen nach Eintritt der Rechtskraft von im Schätzungswege ergangenen Bescheiden

SteuerrechtAufsatzSandra BourkeBFGjournal 2020, 387 - 388 Heft 9 v. 15.9.2020

Der Abgabepflichtige stellte mit gleichzeitiger Einreichung der fehlenden Abgabenerklärungen einen Antrag auf Wiederaufnahme der Verfahren, da für das Jahr 2016 keine Einkommensteuer- und Umsatzsteuererklärungen abgegeben wurden und die Besteuerungsgrundlagen vom Finanzamt mangels Vorlage der Unterlagen geschätzt wurden. Das BFG hatte den Neuerungstatbestand der Wiederaufnahme zu prüfen.

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