Der Bildung von Jubiläumsgeldrückstellungen ist ein Rechnungszinsfuß von 6 % zugrunde zu legen. Dieser Zinssatz könnte aufgrund des derzeit niedrigen Zinsniveaus über dem Marktzinssatz liegen. Fraglich ist, ob eine derartige Verzinsung mit dem verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz im Einklang steht. Dies wurde jüngst vom BFG mit bestätigt. Verfassungsrechtliche Bedenken hegte das BFG jedoch hinsichtlich der unterschiedlichen Höhe der Zinssätze für die Bildung langfristiger Rückstellungen und stellte dahingehend Normenprüfungsanträge an den VfGH.

