Ein Übergangsverlust aus dem Wechsel der Gewinnermittlungsart von § 4 Abs 3 EStG zu § 4 Abs 1 EStG, der durch die Bewertung einer Fremdwährungsverbindlichkeit entsteht, unterliegt nicht den Verrechnungsbeschränkungen des § 6 Z 2 lit c EStG.
Ein Übergangsverlust aus dem Wechsel der Gewinnermittlungsart von § 4 Abs 3 EStG zu § 4 Abs 1 EStG, der durch die Bewertung einer Fremdwährungsverbindlichkeit entsteht, unterliegt nicht den Verrechnungsbeschränkungen des § 6 Z 2 lit c EStG.
