Das BFG hat sich jüngst mit der Anerkennung von Ausbildungskosten für ein Studium der Rechtswissenschaften auseinandergesetzt: Erwerbschancen müssen verbessert werden. Wenn rechtliche Kenntnisse vertieft, diese nützlich sind und verwendet werden, können Werbungskosten geltend gemacht werden. Zudem hat das BFG weitere Kriterien bei Umschulungskosten hinsichtlich des „Abzielens auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufs“ iZm ordentlichen Studien festgehalten – bloße Absicht reicht nicht.

