Im vorliegenden Fall hatte das BFG zu prüfen, welche Werbungskosten von einem Universitätsassistenten im Rahmen seiner Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden konnten. Der Beitrag behandelt dabei auch das COVID-19-bedingt aktuelle Thema der Werbungskosten im Home-Office, das für die kommenden Veranlagungen 2020 und 2021 eine Vielzahl an Steuerpflichtigen betreffen wird.
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