Laut VwGH ist das Verwaltungsgericht mangels Sachidentität nicht berechtigt, den von der Abgabenbehörde in ihrer Entscheidung angenommenen Zurückweisungsgrund zu ändern (Unzulässigkeit statt mangelnde Rechtzeitigkeit). Ein Erkenntnis des BFG, mit dem der Spruch einer Zurückweisungsentscheidung geändert wurde, ist wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben worden.
Schlagwörter:

