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Downstream-Verschmelzung – GrESt für Anteilsauskehr erst mit Eintragung der Verschmelzung im Firmenbuch

SteuerrechtAufsatzKlaus Hirschler, Gottfried Sulz, Christian OberkleinerBFGjournal 2020, 411 - 415 Heft 10 v. 15.10.2020

Der grunderwerbsteuerliche Tatbestand der Anteilsvereinigung des § 1 Abs 3 Z 1 GrEStG 1987 ist im Falle einer Downstream-Verschmelzung mit Auskehr der Anteile an der grundstückbesitzenden übernehmenden Tochtergesellschaft an die Gesellschafter der übertragenden Muttergesellschaft so auszulegen, dass das Grundstück zum Zeitpunkt der Eintragung der Verschmelzung im Firmenbuch zum Vermögen der übernehmenden Gesellschaft gehören muss.

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