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Einverleibung einer ungemessenen Servitut; Bestimmtheitserfordernisse

RechtsprechungZivilrechtbbl 2026/100bbl 2026, 125 Heft 3 v. 26.5.2026

§ 497 ABGB, § 12 Abs 1 GBG

Das Ausmaß und der Umfang einer ungemessenen Servitut richten sich nach den jeweiligen Bedürfnissen des Berechtigten im Rahmen des ursprünglichen Bestandes und der ursprünglichen oder vorhersehbaren Art ihrer Ausübung. Maßgeblich ist innerhalb dieser Schranken also das aktuelle Bedürfnis des herrschenden Guts.

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