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Sachverständigenhaftung; Gutachten Nutzflächendichte; Verzögerungsschaden

RechtsprechungZivilrechtbbl 2026/89bbl 2026, 121 Heft 3 v. 26.5.2026

§ 1299 ABGB, § 52 Abs 2 AVG

Gibt ein nichtamtlicher Sachverständiger in einem Verwaltungsverfahren schuldhaft ein unrichtiges Gutachten ab, so haftet er den Parteien dieses Verfahrens gegenüber persönlich für die Folgen seines Versehens.

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