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Umwidmung von Wohneinheiten in Beherbergungsstätten

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2026/85bbl 2026, 120 Heft 3 v. 26.5.2026

§ 121 Abs 1 wr BauO

Auf verschiedene Stockwerke verteilte Wohneinheiten, die aus diesem Grunde keinem speziellen Gebäudeteil (hier: in einem als Wohn- und Geschäftshaus gewidmeten Gebäude) zugeordnet werden können, stellen keine bewilligungsfähige „Beherbergungsstätte“ dar.

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