§ 33 tir BauO 2022, § 38 Abs 1 tir BauO 2022, Art 5 StGG
Das Fehlen der Flächenwidmung darf einerseits nicht dazu führen, dass ein Rechtsmittel des Nachbarn bloß aus diesem Grund abgewiesen wird; andererseits darf dem Bauwerber aufgrund der aus dem Eigentumsrecht erfließenden Baufreiheit auch nicht bis zur Neufestlegung einer Widmung jegliche Bebauung untersagt werden.

