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Beeinträchtigung von Anlagen; Erdwärmesonde; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2026/79bbl 2026, 119 Heft 3 v. 26.5.2026

§ 33 Abs 3 tir BauO 2022

Mit dem Vorbringen, dass das geplante Bauvorhaben die auf dem Nachbargrundstück befindliche Erdwärmesonde in ihrer Funktions- oder Leistungsfähigkeit beeinträchtigen werde, wird kein subjektiv-öffentliches Nachbarrecht geltend gemacht.

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