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Zweitwohnung; dringendes Wohnbedürfnis; Berufsausübung

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2026/78bbl 2026, 118 Heft 3 v. 26.5.2026

§ 5 Z 17 lit a sublit dd sbg ROG 2009, § 31 Abs 2 sbg ROG 2009, § 78 Abs 1 sbg ROG 2009

Ein „dringendes Wohnbedürfnis“ an einer Zweitwohnung ist nicht bereits dann zu verneinen, wenn eine alternative Übernachtungsmöglichkeit in einem vor Ort vorhandenen Beherbergungsbetrieb besteht.

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