§ 828 ABGB, § 834 ABGB, § 835 ABGB
Für die Abgrenzung zwischen Maßnahmen der Verwaltung von Miteigentum und Verfügungen über das Miteigentum sind persönliche und familiäre Verhältnisse der Miteigentümer nicht maßgebend.
§ 828 ABGB, § 834 ABGB, § 835 ABGB
Für die Abgrenzung zwischen Maßnahmen der Verwaltung von Miteigentum und Verfügungen über das Miteigentum sind persönliche und familiäre Verhältnisse der Miteigentümer nicht maßgebend.
