§ 129 Abs 10 wr BauO, § 11 wr BauO
Der Austausch der Ziegelsteine einer Außenwand (hier: eines Zubaus) gegen Ytong-Steine berührt den Baukonsens nicht, wenn dieser nicht auf einen bestimmten Baustoff abstellt.
Ein solcher Austausch hat auch keine erkennbaren Auswirkungen auf die äußere Erscheinung

