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Gewerbliche Kurzzeitvermietung; Ausnahmebewilligung; Wohnungssanierung; Wohnbaufördermittel

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2026/54bbl 2026, 71 Heft 2 v. 20.3.2026

§ 119 Abs 2a lit a wr BauO, § 129 Abs 1a Z 2 wr BauO

Die Erteilung einer Ausnahmebewilligung für die gewerbliche Kurzzeitvermietung einer Wohnung setzt ua voraus, dass für deren „Errichtung“ keine Wohnbaufördermittel in Anspruch genommen worden sind.

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