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Zweitwohnung; Ferienwohnung; Wohnung für berufliche Zwecke; Arbeitswohnsitz; Freizeitaktivitäten

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2026/52bbl 2026, 69 Heft 2 v. 20.3.2026

§ 16 Abs 2 vlbg RPG 1996, § 16 Abs 1 vlbg RPG 1996, § 57 Abs 1 lit e vlbg RPG 1996

Wird eine Zweitwohnung berufsbedingt genutzt (hier: zB Vornahme von Besichtigungen und Begutachtungen, Überwachung der Bauausführung, Teilnahme an Bauverhandlungen), handelt es sich um keine „Ferienwohnung“ im Sinn des vlbg RPG 1996.

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