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Ortsaugenschein; Verhältnismäßigkeit

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2026/51bbl 2026, 69 Heft 2 v. 20.3.2026

§ 48 Abs 2 tir BauO 2022

Das Betreten des Bauplatzes ist Organen der Baubehörde nur unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gestattet.

Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt bei Vorhandensein mehrerer geeigneter Kontrollmaßnahmen die Wahl der am wenigsten belastenden Maßnahme (hier: vorherige Ankündigung der Kontrolle).

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