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Gästebett; Bettenanzahl; Beherbergungsgroßbetrieb

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2026/49bbl 2026, 69 Heft 2 v. 20.3.2026

§ 28 Abs 1 lit c tir BauO 2022, § 13 Abs 1 tir ROG 2022, § 48 tir ROG 2022

Eine ausziehbare Couch in einem Beherbergungsbetrieb ist als „Gästebett“ zu qualifizieren, wenn dieses Möbelstück bei Bedarf auch den erwachsenen Gästen als Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung steht.

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