§ 28 Abs 1 lit c tir BauO 2022, § 13 Abs 1 tir ROG 2022, § 48 tir ROG 2022
Eine ausziehbare Couch in einem Beherbergungsbetrieb ist als „Gästebett“ zu qualifizieren, wenn dieses Möbelstück bei Bedarf auch den erwachsenen Gästen als Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung steht.

